Ueberschrift Neu

Wie sieht meine Pflegeerlaubnis aus ?

 Meine Pflegeerlaubnis erlaubt mir eine Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern , wobei drei gleichzeitig anwesend sein dürfen und ist auf fünf Jahre ( 17 . 08 . 2015 ) befristet . Die Erlaubnis steht unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, für den Fall, dass sich nachträglich durchgreifende Bedenken hinsichtlich der Eignung , insbesondere der Persönlichkeit, der Sachkompetenz und der weiteren Verfügbarkeit der kindgerechten Räumlichkeiten, sowie der Kooperation mit dem Fachbereich Jugend, Tages-und Vollzeitpflege ergeben, die einer Erteilung der Erlaubnis entgegengestanden hätten, oder für den Fall, dass sonst das Wohl der Tagespflegekinder in der Pflegestelle gefährdet und die Pflegeperson nicht bereit oder in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden .Die Pflegeerlaubnis ist nicht auf andere Personen übertragbar . Geregelt wird die Pflegeerlaubnis durch den Paragrafen 43, SGB VIII, der besagt, dass jede Person einer Pflegeerlaubnis bedarf, die Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will . Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Person sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt . Außerdem soll die Person über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die in qualifizierten Lehrgängen erworben oder auf andere Weise nachgewiesen haben muss. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet .