Welcher Paragraf regelt die Pflegeerlaubnis und wie

lauten ihre Bestimmungen ?

Es ist im Einzelfall erlaubt bis zu acht fremde Kinder zu betreuen , aber jedoch dürfen nur fünf Kinder gleichzeitig anwesend sein  . Sollten jedoch sechs oder mehr Kinder gleichzeitig betreut  werden , so benötigt man nach §45 SGB VIII  eine Betriebserlaubnis ( Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung ) . Wenn sich mehrere Tagesmütter/Väter mit einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII  zusammenschließen , so können höchstens neun Kinder betreut werden.