Kosten

Die Betreuung kann privat bezahlt werden (5 Euro pro Kind, pro Stunde), oder über das Jugendamt des jeweiligen Wohnortes veranlasst werden. Die Beiträge richten sich dann nach den gesetzlich festgelegten Kindergartenbeiträgen und dem Gesamteinkommen der Eltern.

Die Kosten für Lebensmittel und Getränke sind nicht im Pflegebeitrag enthalten und müssen ebenfalls von den Eltern getragen und pauschal zum Monatsbeginn im Voraus gezahlt werden.

  • Frühstück               0,50 Euro
  • Vormittagssnack    0,50 Euro
  • Mittagessen           1,50 Euro
  • Nachmittagssnack  0,50 Euro
  • Abendbrot              0,50 Euro

(Getränke inklusive)

 

Bekommt das Kind spezielle Nahrung, sollte diese mitgebracht werden.